Transparenz
Wer betreibt asmr.at, wie finanziert sich das Projekt, und welchen Einfluss hat das auf die Inhalte?
Betreiber
asmr.at ist ein Projekt der Byte Media GmbH. Verantwortlich für Konzeption, Recherche, redaktionelle Koordination und Umsetzung ist Leo Kobes – mehr dazu auf der Autorenseite. Rechtliche Angaben zum Unternehmen im Impressum.
Geschäftsmodell
asmr.at finanziert sich unter anderem über Affiliate-Provisionen aus Produktempfehlungen (z. B. Kopfhörer, Mikrofone, Creator-Equipment). Es gibt aktuell keine Bannerwerbung und keine bezahlten Produktplatzierungen ohne Kennzeichnung.
Affiliate-Beziehungen
asmr.at nimmt am Amazon-Partnerprogramm (Amazon.de) teil. Wenn ein Link als Affiliate-Link gekennzeichnet ist und darüber ein Kauf zustande kommt, kann Byte Media GmbH eine Provision erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. asmr.at ist nicht Verkäufer – Amazon ist verantwortlich für Preis, Verfügbarkeit, Zahlung, Versand, Rückgabe und Kundenservice. Die Provisionshöhe entscheidet nicht darüber, ob oder wie ein Produkt oder eine Kategorie dargestellt wird. Details: Affiliate-Hinweis.
Gesponserte Inhalte
Aktuell gibt es keine gesponserten Artikel oder bezahlten Produkttests auf asmr.at. Sollte sich das ändern, wird ein gesponserter Inhalt deutlich sichtbar als solcher gekennzeichnet.
Produktauswahl und Einfluss von Provisionen
Produktkategorien werden nach fachlichen Kriterien ausgewählt (siehe Testmethodik), nicht nach Provisionshöhe. Wo kein eigener Test vorliegt, wird das sichtbar als „redaktionell analysiert“ oder „Herstellerangabe“ gekennzeichnet, nicht als abschließendes Testurteil.
Eigene Tests vs. redaktionelle Analyse
Nicht jede Produktkategorie basiert auf einem eigenen Praxistest. Wo das der Fall ist, steht das explizit dabei. Siehe Testmethodik für die verwendeten Kennzeichnungsstufen.
Mögliche Interessenkonflikte
Ein Interessenkonflikt kann grundsätzlich bestehen, wo Affiliate-Einnahmen mit redaktionellen Empfehlungen zusammentreffen. Wir begegnen dem, indem wir Provisionshöhe nie zum alleinigen Auswahlkriterium machen und Kennzeichnungen konsequent sichtbar halten – siehe Redaktionelle Richtlinien.