Urheberrecht für ASMR-Creator
Wer ASMR-Inhalte veröffentlicht, sollte ein paar urheberrechtliche Grundlagen kennen. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Von Leo Kobes · Veröffentlicht: 2026-07-24 · Aktualisiert: 2026-07-24 · Redaktionelle Richtlinien
Keine Rechtsberatung
Die folgenden Hinweise sind allgemeine Informationen zur Orientierung. Für verbindliche Einschätzungen zu deinem konkreten Fall – etwa bei einer Abmahnung oder einem Content-ID-Anspruch – wende dich an eine auf Medien- oder Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Musik in ASMR-Videos
Kommerzielle Musik ohne Lizenz zu verwenden, kann zu Content-ID-Ansprüchen, Demonetarisierung oder Sperrung führen – unabhängig davon, ob die Musik nur leise im Hintergrund läuft. Lizenzfreie Musikbibliotheken, Musik unter passenden Creative-Commons-Lizenzen (mit korrekter Namensnennung gemäß Lizenzbedingungen) oder eigens komponierte Stücke sind die sichereren Wege.
Content-ID-Systeme
Plattformen wie YouTube setzen automatisierte Content-Erkennung ein, die auch kurze, unlizenzierte Musikausschnitte erkennen kann. Ein Content-ID-Treffer führt nicht automatisch zur Löschung, kann aber Werbeeinnahmen an den Rechteinhaber umleiten oder das Video einschränken.
Fremde Formate und Skripte
ASMR-Formate wie „Personal Attention“-Rollenspiele oder bestimmte Trigger-Kombinationen sind als grobe Idee nicht urheberrechtlich geschützt. Wortwörtlich übernommene Skripte, exakt nachgebaute Videostrukturen oder kopierte Titelbilder eines anderen Creators können dagegen eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Eigene Formulierungen und eine eigenständige Umsetzung sind der sicherere und zugleich professionellere Weg.
Verpackungen und Markenprodukte
Das Zeigen von Markenverpackungen in Unboxing- oder Tapping-Videos ist im Rahmen redaktioneller Nutzung in der Regel unproblematisch, kann aber je nach Gestaltung und Kontext markenrechtlich relevant werden – etwa wenn der Eindruck einer offiziellen Zusammenarbeit entsteht, ohne dass diese besteht.
Eigene Aufnahmen als Ausgangspunkt
Grundsätzlich gilt: eigene Aufnahmen, eigene Texte, eigene Bearbeitung und ordentlich lizenzierte Zusatzelemente (Musik, Soundeffekte) sind die verlässlichste Basis für einen rechtlich unbedenklichen Kanal.